Zentrale Prüfungen (ZP10)
Bei den Zentralen Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 handelt es sich um zentral, d.h. vom Ministerium für Schule und Bildung für alle Gymnasien einheitlich gestellte, schriftliche Prüfungs-arbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, die Teil des Abschlussverfahrens in der Klasse 10 sind. Konkret geht es dabei um den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA/ Fachoberschulreife) bzw. des Erweiterten Ersten Schulabschluss (EESA, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10).
Anders als bei Abschlussprüfungen müssen sich die Schüler*innen bei den ZP10 nicht für die Teilnahme an den schriftlichen Prüfungsarbeiten qualifizieren bzw. ihre Zulassung dafür erwerben, sondern nehmen mit der erfolgreichen Versetzung in die Klasse 10 „automatisch“ daran teil.
Die versetzungsrelevante Zeugnisnote in den Prüfungsfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) wird auf Grundlage der Prüfungsnote der ZP10-Prüfung und der Vornote (Bewertung der im Unterricht der Klasse 10 erbrachten Leistungen), in bestimmten Fällen auch der Note einer zusätzlichen mündlichen Prüfung ermittelt.
Grundlage für die Zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sind die aktuellen Kernlehrpläne. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben beziehen sich dabei auf die darin ausgewiesenen Kompetenzerwartungen.
Ergänzend werden auf jeweils einen Prüfungsjahrgang bezogene fachspezifische Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die zentralen Prüfungen veröffentlicht. Sie sind darauf fokussiert, die durch die Kernlehrpläne gesetzten Standards – soweit erforderlich – hinsichtlich inhaltlicher und aufgabenstruktureller Aspekte zu konkretisieren, die Auswirkungen auf die Prüfungsvorbereitungen der Schüler*innen haben.
Das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weitere umfangreiche Informationen rund um die ZP10-Prüfung unter www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de.
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