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Der Wahlpflichtbereich II (WPII)

In den Klassen 9 und 10 ist neben dem einheitlichen Pflichtunterricht ein Unterricht im sogenannten Wahlpflichtbereich II vorgesehen.
Der Wahlpflichtbereich II ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, ihre Interessens- und Begabungsschwerpunkte zu erproben und bietet ihnen dadurch eine weitere Entscheidungshilfe für die spätere individuelle Planung ihrer Schullaufbahn in der Sekundarstufe II (Stufe EF/ Q1/ Q2).

Der Unterricht im Wahlpflichtbereich II wird in dreistündigen Kursen bzw. in den Kursen der dritten Fremdsprache in vierstündigen Kursen angeboten.

Zu den Kursen der dritten Fremdsprache zählen im Wahlpflichtbereich II Französisch oder Latein. Die dritte Fremdsprache wird in der Regel in der Sekundarstufe II fortgeführt.

Weitere Kurse können aus folgenden Bereichen angeboten werden:

  • mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

  • gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlicher Bereich

  • künstlerischer Bereich


Am Heisenberg-Gymnasium stehen für denWahlpflichtbereich II aktuell folgende Kurse zur Wahl:

• Latein
• Französisch
• Bionik / Chemie
• Informatik / Technik
• Darstellen und Gestalten
• Politik / Erdkunde
• British History / Shakespeare For Teens

 

Kontinuität der Kurse
Die Angebote im Wahlpflichtbereich II sind in den Klassen 8 und 9 von der Schülerin bzw. dem Schüler durchgehend zu belegen, d.h. ein Wechsel eines belegten Kurses ist in der Regel nicht möglich, jedenfalls nicht aus Gründen, die mit der erbrachten Leistung bzw. der Benotung zusammenhängen. Ein Wechsel kann nur in begründeten Ausnahmefällen bis zum Ablauf des ersten Halbjahres der Klasse 8 und mit Genehmigung des Schulleiters erfolgen.

Leistungsüberprüfung
Im Wahlpflichtbereich II werden in den Jahrgangsstufen 8 und 9 je Schuljahr vier schriftliche Leistungsnachweise (Klassenarbeiten) von ein bis zwei Stunden erbracht. Je Halbjahr kann eine Klassenarbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung (z.B. Facharbeit, Projektarbeit, Dokumentation) ersetzt werden (§17, APO SI). Als schriftliches Fach erhält damit der im Wahlpflichtbereich II gewählte Kurs besondere Bedeutung, z.B. für die Versetzung.

Informationen zur Wahl
Für den - hoffentlich nicht eintretenden - Fall, dass ein Kurs wegen zu geringer Anwahl nicht eingerichtet werden kann bzw. dass - wegen zu zahlreicher Nachfrage - nicht alle Interessenten aufgenommen werden können, bitten wir um eine Zweitwahl und eine Drittwahl. Diese Angaben sind verbindlich. Bei Wahlzetteln ohne Angabe des Zweit- und Drittwunsches behalten wir uns die Zuordnung zu einem freien Kurs vor.
Sollte der Erstwunsch nicht berücksichtigt werden können, werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler rechtzeitig unterrichtet.

 

Tags: Wahlpflichtbereich

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