Lernstandserhebung in der Jahrgangsstufe 8
Seit dem Schuljahr 2008/2009 werden bundesweit in den 8. Klassen Lernstandserhebungen durchgeführt. Die Teilnahme ist für alle Schüler des achten Jahrgangs verpflichtend.
Es sind die einzigen zentralen Vergleichsarbeiten in der Sekundarstufe I.
Bei den Lernstandserhebungen werden jährlich wechselnd wichtige Teilleistungsbereiche der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik untersucht.
Die Aufgaben werden für alle Klassen zentral gestellt. Deshalb können sich die Aufgabenformate von den gewohnten Aufgabentypen der Klassenarbeiten unterscheiden. Die Auswertung erfolgt nach schulübergreifenden Vorgaben.
Es werden langfristig erworbene Kompetenzen der Schüler überprüft, nicht wie bei Klassenarbeiten nur der unmittelbar vorher im Unterricht behandelte Stoff. Es gibt Vergleichswerte zur schulübergreifenden Einordnung der Ergebnisse.
Die Ergebnisse bieten den Lehrkräften der Schulen Hinweise auf den Förderbedarf der Klassen. Sie werden zunächst von den Fachlehrern ausgewertet und miteinander verglichen. In den Fachkonferenzen erfolgt dann eine Diskussion dieser Ergebnisse vor dem Hintergrund ausgewählter inhalts- bzw. prozessbezogener Kompetenzen. Die Fachkonferenzen beschließen Konsequenzen zur Aufarbeitung bestimmter Kompetenzbereiche, die Schwierigkeiten verursacht haben. Der Einsatz gezielter Fördermaßnahmen für besonders auffällige Schülergruppen oder die Festlegung von Fortbildungsschwerpunkten innerhalb des Kollegiums können mögliche Konsequenzen sein.
Die Ergebnisse bieten auch den Schülern sowie deren Eltern eine Orientierung über den erreichten Leistungsstand. Darüber hinaus ermöglichen sie den Schulen eine Standortbestimmung im Hinblick auf die Umsetzung der curricularen Vorgaben sowie einen Vergleich zu Schulen mit ähnlichen Standortvoraussetzungen.
Die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz werden durch den Mittelstufenkoordinator über die Ergebnisse der Lernstandserhebungen und die sich daraus für die Schule ergebenden Konsequenzen informiert.
Konsequenzen und Zielvereinbarungen, die sich aus den Lernstandserhebungen ergeben, werden jährlich in einem schriftlichen Bericht an die Schulaufsicht übermittelt.
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