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Schulschließung am Heisenberg-Gymnasium (4. aktualisierte Information)

Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wir hoffen, Ihnen allen und Ihren Familien geht es gut.
Mit diesem Brief möchten wir Sie über die jüngsten Entscheidungen und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Schulschließung und ihren Folgen informieren.

Lernen zu Hause
Wie in der 4. Schulmail des MSB zum Umgang mit dem Corona-Virus (13.03.2020) empfohlen, halten wir unsere Schülerinnen und Schüler zum Lernen zu Hause an. Hierzu haben wir schon im Vorfeld der Schulschließung mit der Überprüfung und Aktualisierung unserer Email-Verteiler wesentliche Voraussetzungen geschaffen.

Zu Beginn der Schulschließung haben alle Schülerinnen und Schüler die von uns neu eingerichteten schulischen Email-Adressen mit ihren Zugangsdaten sowie Anleitungen zum Aktivieren des Email-Accounts und zum Erstellen und Versenden von Email-Anhängen erhalten. Diese Umstellung hat erstaunlich schnell und unproblematisch funktioniert.

Zurzeit arbeiten wir daran, die infrastrukturellen Voraussetzungen für das Lernen zu Hause weiter zu verbessern: So wird es uns bald möglich sein, Aufgaben für einzelne Lerngruppen über eine Cloud zugänglich zu machen bzw. umgekehrt bearbeitete Aufgaben dort abzulegen.
Die Versorgung unserer Schülerinnen und Schüler mit sinnvollen, in Bezug auf die Lerngruppe wie auf den Einzelnen quantitativ und qualitativ angemessenen Aufgaben mit entsprechendem Feedback über einen Zeitraum von mehreren Wochen ist für uns Lehrerinnen und Lehrer eine große Herausforderung, der wir alle nach Möglichkeit gerecht zu werden versuchen. Dabei sind wir aber auch auf Sie, liebe Eltern, angewiesen: Halten Sie Ihre Kinder zum regelmäßigen Arbeiten für die Schule an, sorgen Sie für einen strukturierten Tagesablauf, bei dem Lern- und Freizeit weiterhin klar vorhanden und voneinander getrennt sind, unterstützen Sie sie, allerdings nur in technischer oder organisatorischer Hinsicht. V.a. aber ermutigen Sie Ihre Kinder, Fragen und Probleme gegenüber der Lehrkraft zu äußern und geben Sie uns eine Rückmeldung, wenn die Arbeitsbelastung zu hoch wird. Wir sind uns bewusst, dass diese Situation für die Familien sehr belastend sein kann, doch möchten wir mit Ihnen gemeinsam alles tun, damit Ihre Kinder die Zeit der Schulschließung sinnvoll nutzen und der Unterricht nach der Schulschließung möglichst reibungslos wieder aufgenommen werden kann. Wir danken Ihnen sehr für Ihre Unterstützung!

Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen
Seit dem 23.03.2020 gelten neue Bestimmungen für die Notbetreuung an den Schulen (vgl. 8. Schulmail zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 20.03.2020 sowie 10. Schulmail vom 27.03.2020). Der Personenkreis, der Anspruch auf Notbetreuung seiner Kinder hat, wurde erweitert: So genügt es nun, wenn ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastrukturen (z.B. medizinische Versorgung,
Gas-, Wasser- und Stromversorgung, Lebensmittelhandel, Transportwesen…) beschäftigt und an seinem Arbeitsplatz unabkömmlich ist und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht möglich ist. Diese Voraussetzungen müssen von dem Arbeitgeber bescheinigt werden. Außerdem muss die Betreuung bei Bedarf für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-6 auch über die normale Unterrichts- und Betreuungszeit hinaus und auch am Wochenende und in den Osterferien gewährleistet werden.
Für diese Notbetreuung gelten strenge Auflagen hinsichtlich der Gruppeneinteilung und -größe, der genutzten Räumlichkeiten, der Hygienemaßnahmen und der betreuenden Personen. Kinder mit einschlägigen Krankheitssymptomen (Husten, Fieber) oder Kinder, die Kontakt mit Personen hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder unter dem Verdacht stehen, mit diesem Virus infiziert zu sein, dürfen unter keinen Umständen in die Notbetreuung gegeben werden. Deshalb müssen die betroffenen Eltern dafür Sorge tragen, dass ihr Kind außerhalb der häuslichen Gemeinschaft keinerlei soziale Kontakte hat.
Das Antragsformular, in dem auch die betroffenen Berufsgruppen vollständig aufgelistet werden, finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen und eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Peters-Kern (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Abitur
Auf der Pressekonferenz (vom 27.03.) wurde von Frau Gebauer, der Ministerin für Schule und Bil-dung, verkündet, dass die diesjährigen Abiturprüfungen um drei Wochen nach hinten verschoben werden. Der Beginn der schriftlichen Abiturprüfungen ist Dienstag, der 12.05.2020. Den Schulen soll Anfang der kommenden Woche noch vom MSB ein geänderter neuer Zeitplan für die einzelnen Prü-fungsfächer übermittelt werden. Sobald dieser der Schule vorliegt, werden wir umgehend unsere Abiturientinnen und Abiturienten darüber informieren. Auch die Termine der zentralen schriftlichen Nachschreibtermine sowie der mündlichen Abiturprüfungen werden noch neu festgelegt. Laut der Ministerin werden die Prüfungen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes stattfinden. Der Termin für die Ausgabe der Abiturzeugnisse, spätestens zum 27.06.2020, soll unter Berücksichtigung von Feier- und Ferientagen dabei eingehalten werden.
Bereits für das Abitur in diesem Schuljahr gilt, dass die bisher bestehende verpflichtende Abwei-chungsprüfung (im 1.-3. Fach) entfällt. Freiwillige Prüfungsmeldungen bei Abweichungen sind aber weiterhin möglich.

Durch den verschobenen Prüfungsbeginn soll den Schülerinnen und Schülern nach den Osterferien noch drei Wochen (vom 20.04. bis zum 11.05.) mehr Zeit gegeben werden, „sich auch in der Schule zusammen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern weiter auf die Abiturprüfungen vorzubereiten.“
Weitere Informationen zur schulischen Umsetzung werden noch folgen.


Warnungen und Noten für das 1. Quartal des 2. Halbjahres
Nach unserem Terminplan wären unter normalen Umständen in der kommenden Woche, vor den Osterferien, die sogenannten „Blauen Briefe“ verschickt worden, also die Warnungen, die ausgespro-chen werden, wenn die Versetzung einer Schülerin bzw. eines Schülers aufgrund der bisher im zwei-ten Halbjahr erbrachten Leistungen gefährdet ist. Diese Warnungen entfallen aufgrund der aktuellen Situation in diesem Schuljahr. Weiterhin sind aber die Versetzungsordnungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (APO-SI und APO-GOSt) gültig, d.h. nicht ausreichende Noten auf dem Halb-jahreszeugnis gelten weiterhin rechtlich als gewarnt. Zudem entspricht u.a. auch den bereits gelten-den Vorgaben, dass von den nun ggf. nicht gewarnten nicht ausreichenden Leistungen am Ende des Schuljahres bei der Versetzungsentscheidung nur eine nicht zu berücksichtigen ist.

Die Noten für die Sonstige Mitarbeit werden wir – nach jetzigem Stand – wie geplant nach den Oster-ferien mitteilen. Grundlage dieser Noten sind ausschließlich die von den Schülerinnen und Schülern bis zum 13.03.2020, also bis zur Schulschließung, erbrachten Leistungen (vgl. 9. Schulmail zum Um-gang mit dem Corona-Virus vom 23.03.2020 zur Bewertung von während der Schulschließung er-brachten Leistungen).

Klassenarbeiten und Klausuren
Noch ist nicht bekannt, ob und wie sich die Schulschließung auf die Zahl der Klassenarbeiten bzw. Klausuren auswirken wird, die im zweiten Halbjahr dieses Schuljahres geschrieben werden müssen. Sobald wir dazu Informationen des MSB erhalten, werden wir Sie hierzu informieren.

Absage aller Schulfahrten und Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten
Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat nun angeordnet, „dass, unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr, keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen sind“ – ebenso „Veranstaltungen an außerschuli-schen Lernorten“ und „Projekte mit außerschulischen Partnern“. Eine Ausnahme bilden zum derzeiti-gen Stand die verpflichtenden Standardelemente von „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“.

 

Öffnungszeiten des Sekretariats und Erreichbarkeit
Das Sekretariat unserer Schule ist montags, dienstags und donnerstags jeweils von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr besetzt. Wir bitten darum, Frau Häußler nur in dringenden Fällen persönlich aufzusuchen und sie vorher anzurufen (Telefonnummer des Sekretariats: 2983-0).
Die Schulleitung ist per Email erreichbar (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), ebenso alle Lehrerinnen und Lehrer über ihre schulischen Email-Adressen. Die entsprechende Liste finden Sie unter http://heisenberggymnasium.de/2014-04-10-14-49-26/kollegium .

Alle Schulmails des Ministeriums für Schule und Bildung zum Umgang mit dem Corona-Virus finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien, dass Sie gut durch diese schwierige Zeit kommen, v.a.: Bleiben Sie gesund!

Peter Hogrebe, Schulleiter
Anja Peters-Kern,  stellv. Schulleiterin

Tags: Corona, Lernen zuhause, Schulschließung, Abitur2020, Notbetreuung

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